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   BVerfG, 22.09.1976 - 2 BvH 1/74   

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BVerfG, 22.09.1976 - 2 BvH 1/74 (https://dejure.org/1976,360)
BVerfG, Entscheidung vom 22.09.1976 - 2 BvH 1/74 (https://dejure.org/1976,360)
BVerfG, Entscheidung vom 22. September 1976 - 2 BvH 1/74 (https://dejure.org/1976,360)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • DFR

    Bad Pyrmont

  • openjur.de

    Bad Pyrmont

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Aufhebung des Amtsgerichts Bad Pyrmont - clausula rebus sic stantibus

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BVerfGE 42, 345
  • NJW 1976, 2257 (Ls.)
  • DVBl 1976, 844
  • DÖV 1977, 60
 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 30.01.1973 - 2 BvH 1/72

    Coburg

    Auszug aus BVerfG, 22.09.1976 - 2 BvH 1/74
    Dazu sind die noch bestehenden "obersten" Selbstverwaltungskörperschaften, die als Repräsentanten der Bevölkerung des untergegangenen Landes angesehen werden können, legitimiert (vgl BVerfGE 3, 267 [280]; 4, 250 [268]; 22, 221 [231]; 34, 216 [226]; 38, 231 [237]).

    Obwohl Vertragspartner Preußens der Staat war, der die Gebiete Waldeck und Pyrmont umschloß, ist die zusätzliche Beteiligung einer Gebietskörperschaft, in der heute die früher zum Gebietsteil Waldeck gehörende Bevölkerung repräsentiert erscheint, in diesem Verfahren nicht erforderlich; denn die Frage, ob ein Anspruch auf die Erhaltung des Amtsgerichts in Bad Pyrmont besteht, berührt nur die Interessen der Bevölkerung von Bad Pyrmont; infolgedessen besteht die Gefahr, daß in derselben Sache mehrere Kläger mit unter Umständen verschieden Anträgen auftreten, nicht; außerdem hätte auch die Weigerung der noch in Betracht kommenden Antragsteller, das in Rede stehende Recht mitzuverfolgen, keinen Einfluß auf die Antragsbefugnis der Antragstellerin (vgl BVerfGE 22, 221 [233]; 34, 216 [227]).

    Eine vertraglich unbeschränkt und vorbehaltlos gegebene Garantie steht jedoch unter dem Vorbehalt der clausula rebus sic stantibus, die ungeschriebener Bestandteil des Bundesverfassungsrechts ist (vgl BVerfGE 34, 216 [231]).

    Nach den vom Senat in der Entscheidung zum Coburger Staatsvertrag (BVerfGE 34, 216 ff) entwickelten Grundsätzen, an denen festzuhalten ist, findet die clausula rebus sic stantibus Anwendung, "wenn sich die Verhältnisse, die im Zeitpunkt des Vertragsschlusses bestanden haben, mittlerweile grundlegend geändert haben und angesichts dieser Veränderung das Festhalten am Vertrag oder an einer Einzelvereinbarung innerhalb des Vertrags für den Verpflichteten unzumutbar geworden ist" (BVerfGE 34, 216 [232]).

    Das grundsätzlich anzuerkennende Prinzip der Einräumigkeit der Verwaltung (vgl BVerfGE 34, 216 [233]) fordert aber wegen der häufig erforderlichen Zusammenarbeit und des erstrebenswerten Informationsaustausches besonders auf dem Gebiet der freiwilligen Gerichtsbarkeit nach Möglichkeit eine Anpassung der Bezirke der Gerichte erster Instanz an die Bezirke der Unterstufe der inneren Verwaltung (BVerfGE 34, 216 [233 f.]).

    Ebenso wie die Neugliederung der Staatsverwaltung (BVerfGE 34, 216 [234]) verträgt auch eine Neugliederung der Bezirke der erstinstanzlichen Gerichte der ordentlichen Gerichtsbarkeit vernünftigerweise keine Ausnahme, die erkennbar dem mit der Reform verfolgten Zweck zuwiderläuft.

    Daraus hat das Bundesverfassungsgericht die Folgerung gezogen, daß der sich auf die clausula rebus sic stantibus Berufende grundsätzlich verpflichtet ist, mit dem aus dem Vertrag Berechtigten in ernsthafte Verhandlungen einzutreten, die die Anpassung der Vereinbarung an die neuen Verhältnisse zum Ziel haben (BVerfGE 34, 216 [236 f.]).

    Ist eine Anpassung an die veränderten Verhältnisse - wie hier - nicht möglich, so kommt zur Aufrechterhaltung des Gleichgewichts zwischen den vertraglichen Leistungen und Gegenleistungen nur ein angemessener Ausgleich in Gestalt einer Geldleistung in Betracht, der weder einen Schadensersatz noch eine Entschädigung darstellt (vgl BVerfGE 34, 216 [237]).

  • BVerfG, 18.07.1967 - 2 BvH 1/63
    Auszug aus BVerfG, 22.09.1976 - 2 BvH 1/74
    Der Staatsvertrag ist ein verfassungsrechtlicher Vertrag, da die in ihm geregelten Gegenstände wie die Eingliederung des Teils eines Staatsgebiets in das Gebiet eines anderen Staates und der dadurch bedingte Wechsel der staatlichen Hoheitsrechte, die Einführung der preußischen Verfassung und die Überleitung des sonstigen preußischen Rechts, die Absprachen über die Staatsangehörigkeit der Pyrmonter Bürger dem Verfassungsrecht zuzurechnen sind (vgl BVerfGE 22, 221 [229 f.]).

    Dazu sind die noch bestehenden "obersten" Selbstverwaltungskörperschaften, die als Repräsentanten der Bevölkerung des untergegangenen Landes angesehen werden können, legitimiert (vgl BVerfGE 3, 267 [280]; 4, 250 [268]; 22, 221 [231]; 34, 216 [226]; 38, 231 [237]).

    Obwohl Vertragspartner Preußens der Staat war, der die Gebiete Waldeck und Pyrmont umschloß, ist die zusätzliche Beteiligung einer Gebietskörperschaft, in der heute die früher zum Gebietsteil Waldeck gehörende Bevölkerung repräsentiert erscheint, in diesem Verfahren nicht erforderlich; denn die Frage, ob ein Anspruch auf die Erhaltung des Amtsgerichts in Bad Pyrmont besteht, berührt nur die Interessen der Bevölkerung von Bad Pyrmont; infolgedessen besteht die Gefahr, daß in derselben Sache mehrere Kläger mit unter Umständen verschieden Anträgen auftreten, nicht; außerdem hätte auch die Weigerung der noch in Betracht kommenden Antragsteller, das in Rede stehende Recht mitzuverfolgen, keinen Einfluß auf die Antragsbefugnis der Antragstellerin (vgl BVerfGE 22, 221 [233]; 34, 216 [227]).

  • BVerfG, 24.02.1954 - 2 BvQ 1/54

    Keine einstweilige Anordnung gegen die Eingliederung des Landes Lippe nach

    Auszug aus BVerfG, 22.09.1976 - 2 BvH 1/74
    Dazu sind die noch bestehenden "obersten" Selbstverwaltungskörperschaften, die als Repräsentanten der Bevölkerung des untergegangenen Landes angesehen werden können, legitimiert (vgl BVerfGE 3, 267 [280]; 4, 250 [268]; 22, 221 [231]; 34, 216 [226]; 38, 231 [237]).
  • BVerfG, 28.07.1955 - 2 BvH 1/54

    Zuständigkeit des BVerfG für die Klage eines untergegangenen Bundeslandes gegen

    Auszug aus BVerfG, 22.09.1976 - 2 BvH 1/74
    Dazu sind die noch bestehenden "obersten" Selbstverwaltungskörperschaften, die als Repräsentanten der Bevölkerung des untergegangenen Landes angesehen werden können, legitimiert (vgl BVerfGE 3, 267 [280]; 4, 250 [268]; 22, 221 [231]; 34, 216 [226]; 38, 231 [237]).
  • BVerfG, 27.11.1974 - 2 BvH 1/73

    Auflösung des Forstamtes Königsberg i. Bay.

    Auszug aus BVerfG, 22.09.1976 - 2 BvH 1/74
    Dazu sind die noch bestehenden "obersten" Selbstverwaltungskörperschaften, die als Repräsentanten der Bevölkerung des untergegangenen Landes angesehen werden können, legitimiert (vgl BVerfGE 3, 267 [280]; 4, 250 [268]; 22, 221 [231]; 34, 216 [226]; 38, 231 [237]).
  • BVerwG, 23.05.1995 - 1 C 32.92

    Einstandspflicht - Träger der Insolvenzsicherung - Betriebliche Altersversorgung

    Auf sich beruhen kann deshalb, ob die genannte Klausel, die das Bundesverfassungsgericht im Zusammenhang mit der Auslegung und Anwendung von Staatsverträgen als ungeschriebenen Bestandteil des Bundesverfassungsrechts anerkannt hat (BVerfGE 34, 216 [231]; 42, 345 [358]), darüber hinaus als verfassungsrechtliches Prinzip angesehen werden könnte.
  • VerfG Brandenburg, 14.07.1994 - VfGBbg 4/93

    Kommunale Selbstverwaltung; Gebietshoheit; Anhörung; Willkür

    Den Fortbestand der Rechtspersönlichkeit und damit der Beschwerdefähigkeit zu fingieren, ist ein Gebot der Gewährleistung effektiven Rechtsschutzes, da anderenfalls der Existenzverlust nicht rügefähig bliebe (vgl. aus der st. Rspr. nur BVerfGE 3, 267, 279 f.; 42, 345, 355 f.; VerfGH NW OVGE 31, 309, 310; Saarl. VerfGH NVwZ 1994, 481 jeweils m.w.N.).
  • BVerfG, 29.04.1996 - 2 BvG 1/93

    Verfassungsmäßigkeit der Änderung der Treuhandanstalt-Richtlinien

    Was an Rechten, Garantien und sonstigen Rechtspositionen unmittelbar durch den Vertrag begründet wird, was also unmittelbar dem Vertrag entspringt, teilt die Rechtsnatur des Vertrags und kann deshalb ebenfalls nur verfassungsrechtlichen Charakter haben (vgl. BVerfGE 22, 221 [229]; 34, 216 [226]; 38, 231 [237]; 42, 345 [355]; 62, 295 [314 ff.]).
  • VerfG Brandenburg, 15.09.1994 - VfGBbg 3/93

    Eingliederung der Kreise Eisenhüttenstadt, Guben und Spremberg in die Landkreise

    Den Fortbestand der Rechtspersönlichkeit und damit der Beschwerdefähigkeit zu fingieren, ist ein Gebot der Gewährleistung effektiven Rechtsschutzes, da anderenfalls auch der Existenzverlust nicht rügefähig bliebe (s. bereits VerfGBbg, Urteil vom 14. Juli 1994 - VfGBbg 4/93 - zur Veröffentlichung bestimmt; aus der st. Rspr. vgl. nur BVerfGE 3, 267, 279 f.; 42, 345, 355 f.; VerfGH NW OVGE 31, 309, 310; Saarl. VerfGH NVwZ 1994, 481 jeweils m.w.N.).
  • BVerwG, 23.05.1995 - 1 C 33.92

    Abwendung eines Konkurses durch ein gerichtliches Vergleichsverfahren nach

    Auf sich beruhen kann deshalb, ob die genannte Klausel, die das Bundesverfassungsgericht im Zusammenhang mit der Auslegung und Anwendung von Staatsverträgen als ungeschriebenen Bestandteil des Bundesverfassungsrechts anerkannt hat (BVerfGE 34, 216 [BVerfG 30.01.1973 - 2 BvH 1/72]; 42, 345 [BVerfG 21.09.1976 - 2 BvR 350/75]), darüber hinaus als verfassungsrechtliches Prinzip angesehen werden könnte.
  • BVerfG, 23.11.1982 - 2 BvH 1/79

    Verfassungsstreitbezüglich des Umfangs der Verpflichtungen nach Übertragung des

    Dem genannten Staatsvertrag sowie dem Schlußprotokoll als Annex zum Staatsvertrag kommt zwar, wie das Bundesverfassungsgericht bereits entschieden hat, grundsätzlich verfassungsrechtlicher Charakter zu (vgl. BVerfGE 42, 345 (355)).
  • VerfGH Saarland, 22.03.1993 - Lv 3/91

    Kommunalverfassungsbeschwerde einer Gemeinde gegen den Zusammenschluss mehrerer

    Dieser Grundsatz ist bereits vom Staatsgerichtshof fiir das Deutsche Reich entwickeltworden (RGZ 126, Anh. S. 14; 134, Anh. S. 12 [19 f.]) Das Bundesverfassungsgericht hat diese Fiktion als einen "für ein geschlossenes Rechtsscbutzsystem unentbehrlichen Grundsatz" bezeichnet (BVerfGE 3, 267 [279 f.l) und seitdem in ständiger Rechtsprechung beibehalten (vgl. zuletzt BVerfGE 42, 345 (356]).
  • BVerwG, 15.06.2017 - 10 B 12.16

    Beendigung einer Verwaltungsgemeinschaft

    Die Klägerin legt nicht hinreichend dar, inwiefern die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts in rechtserheblicher Weise von den in der Beschwerdebegründung genannten Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts und des Bundesverwaltungsgerichts zur Geltung des Grundsatzes der "clausula rebus sic stantibus" (BVerfG, Urteile vom 30. Januar 1973 - 2 BvH 1/72 - BVerfGE 34, 216 und vom 22. September 1976 - 2 BvH 1/74 - BVerfGE 42, 345 ; BVerwG, Urteil vom 18. Juli 2012 - 8 C 4.11 - BVerwGE 143, 335) abweicht.
  • VG Schleswig, 12.10.2023 - 6 B 15/23

    Schobüller Freibad darf vorläufig nicht abgerissen werden

    Von dieser Erwägung hat sich auch das Bundesverfassungsgericht leiten lassen, als es in der ersten seiner "Coburg-Entscheidungen" (vgl. dazu Urteil vom 18. Juli 1967 aaO und daneben Urteil vom 30. Januar 1973, BVerfGE 34, 216, 226 sowie Beschluss vom 27. November 1974, BVerfGE 38, 231, 237, ebenso aber schon Urteil vom 24. Februar 1954, BVerfGE 3, 267 und später Urteil vom 22. September 1976, BVerfGE 42, 345) ausdrücklich festgestellt hat, dass "ein untergegangenes Land für einen Prozess aus dem Vereinigungsvertrag, kraft dessen es in einem anderen Land aufging, als fortbestehend anzusehen" ist (Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Urteil vom 29. März 1979 - I 1367/78 -, Rn. 19, juris).
  • BVerwG, 03.02.1995 - 11 B 203.94

    Zurückweisen einer Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensrüge der Verletzung des

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ist in der Regel davon auszugehen, daß ein Gericht das Vorbringen der Beteiligten zur Kenntnis genommen und in Erwägung gezogen hat; es ist nicht verpflichtet, sich mit jedem Vorbringen in den Entscheidungsgründen ausdrücklich zu befassen (vgl. BVerfGE 40, 101 [BVerfG 10.06.1975 - 2 BvR 1086/74]; 42, 364 [BVerfG 22.09.1976 - 2 BvH 1/74]; 47, 182 [BVerfG 01.02.1978 - 1 BvR 411/75]; 65, 293 [BVerfG 22.11.1983 - 2 BvR 399/81]).
  • BVerwG, 03.02.1995 - 11 B 204.94

    Einkommensbegriff - Absetzung für Abnutzung - Selbstnutzung durch

  • BVerwG, 06.02.1987 - 5 B 43.85

    Rechtsmittel

  • VG Düsseldorf, 10.02.2003 - 15 L 65/03

    Verwaltungsgericht lehnt Eilantrag der Universität-Gesamthochschule Essen ab

  • BVerwG, 26.11.1987 - 5 B 46.86

    Rechtmäßige Einbeziehung eines arrondierten Betriebes in ein

  • OVG Rheinland-Pfalz, 03.06.1992 - 2 A 12272/91

    Kündigung einer Zweckvereinbarung über Schulkosten

  • BVerfG, 01.08.1978 - 2 BvH 1/76

    Voraussetzungen für die Annahme eines Verfassungsstreits zwischen dem Bund und

  • VG Karlsruhe, 04.03.1998 - 10 K 360/98

    Anwendbarkeit des öffentlichen Rechts; Schadensersatzverpflichtung aufgrund

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